Immobilienservice PRO
Startseite Leistungen Über uns Einblicke Kontakt Termin vereinbaren

Individueller Service für Ihre Immobilie

Den Umfang der Aufgaben bestimmen Sie selbst.

Mietverwaltung

Komplette Verwaltung für Mietshäuser: Mietzahlungen, Mieteranliegen, Betriebskosten und Instandhaltung. Ziel ist der Werterhalt Ihrer Liegenschaft.

Mehrfamilienhaus in Verwaltung

Was wir für Sie übernehmen

  • Jährliche Betriebskostenabrechnung
  • Erstellen von Energie- und Betriebskostenabrechnungen
  • Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Zahlungseingänge, insbesondere der Mietzahlungen
  • Kontrolle und rechtzeitige Begleichung von Rechnungen
  • Überprüfung der Kosten auf Einsparpotenzial mit Vorschlägen zur Senkung
  • Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Dienstleistern
  • Schriftverkehr mit Rechtsanwälten und Mietervereinen
  • Mahnwesen
  • Buchung sämtlicher Zahlungsvorgänge
  • Abwicklung von Schadenfällen mit der Versicherung
  • Erstellen von Mietverträgen
Betriebskostenabrechnung wird geprüft

Abrechnungsservice

Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten aus einer Hand. Vorauszahlungen werden verrechnet, Guthaben und Nachzahlungen stehen direkt auf der Abrechnung.

Ordnungsgemäß

  • Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten
  • Stetige Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen

Vertrauensschaffend

  • Nachvollziehbare Abrechnungen reduzieren Rückfragen Ihrer Mieter
  • Beratungsservice auch bei Fremdabrechnern

Komfortabel

  • Sie sparen wertvolle Zeit
  • Individuelle Lösungen
  • Direkte Anpassung der Vorauszahlungen

Das sollten Sie bereithalten

Ihre Liegenschaftsnummer, zum Beispiel von ista. Bei Fremdabrechnern helfen wir bei Nutzerliste und Kostenaufstellung.

Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Übersicht
Abrechnungszeitraummaximal 12 Monate
Erstellung und Zustellungmaximal 12 Monate
Nachforderungen und Guthaben30 Tage
Einspruchmaximal 12 Monate nach Zugang
Verjährungdrei Jahre
Beispiel: Als Abrechnungszeitraum wurde der 01.01.2022 bis 31.12.2022 vereinbart. Die Nebenkostenabrechnung muss Ihrem Mieter dann bis zum 31.12.2023 zugegangen sein. Fällt der 31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich das Fristende gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag.

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Beratungstermin vereinbaren