ImmobilienService
Individueller Service – das Beste für Ihre Immobilie
Als langjährige Experten für Immobilienverwaltung und Abrechnungsservice von Energie- und Betriebskosten freuen wir uns, Ihnen unser Angebots- und Dienstleistungsportfolio präsentieren zu dürfen.
Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für die individuelle Immobilienbetreuung.
Nehmen Sie sich doch einen Augenblick Zeit, sich persönlich zu überzeugen. Entdecken Sie bei einer kleinen Besichtigungstour unsere Angebote und sehen Sie, was wir noch alles für Sie bereithalten und auf dem Immobiliensektor für Sie tun können.
Mietverwaltung
Unsere Ziele sind in erster Linie der langfristige Werterhalt und -Zuwachs der Liegenschaften, sowie die Steigerung der jährlichen Rendite.
So ist uns der persönliche Kontakt mit Ihnen genauso wichtig, wie der sichere und sensible Umgang mit Ihren Mietern, um den Erhalt und die Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu sichern.
Für Eigentümer von Mietshäusern übernehmen wir die komplette Verwaltung. Dabei kontrollieren wir die Mietzahlung, regeln die Anliegen Ihrer Mieter, rechnen die Betriebskosten korrekt, effizient und effektiv ab und kümmern uns für Sie um Ihre Immobilie
- Jährliche Betriebskostenabrechnung
- Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen
- Erstellen von Energie- und Betriebskostenabrechnungen
- Kontrolle und Sicherstellung, rechtzeitige Begleichung von Rechnungen
- Überprüfung der Kosten auf Einsparpotenzial und Vorschlagunterbreitung zur Kostensenkung
- Kontrolle der Zahlungseingänge insbesondere der Mietzahlungen
- Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Dienstleistungsunternehmen
- Schriftverkehr zu Rechtsanwälten und Mietervereinen
- Mahnwesen
- Buchung sämtlicher Zahlungsvorgänge
- Abwicklung von Schadenfällen mit der Versicherung
- Erstellen von Mietverträgen
Den Umfang der von uns übernommenen Aufgaben bestimmen übrigens Sie selbst. Wir verfügen über fundierte Marktkenntnisse im Bereich der Mietverwaltung und können Ihnen sämtliche Dienstleistungen bieten, die Sie für ein funktionierendes Mietobjekt benötigen.
Abrechnungsservice
Wir übernehmen gerne die Abrechnung für Sie: fair, transparent und vor allem zuverlässig.
Wir bieten eine professionelle Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Hausverwaltungen und private Vermieter an.
Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner für die Erstellung der Betriebs sowie der Heiz- und Warmwasserkosten – alles aus einer Hand. Das erspart Ihnen nicht nur Zeit und Arbeit, sondern schafft maximale Transparenz bei der hohen Anzahl an Kostenarten. Darüber hinaus sind die von uns erstellten Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für den Mieter sehr gut nachvollziehbar.
Die Nebenkostenkostenvorauszahlungen Ihrer Mieter werden verrechnet, so dass direkt auf der Abrechnung Guthaben oder Nachzahlungen ausgewiesen werden.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich mit unserem Beratungsservice auch bei Fremdabrechnern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der Abrechnungsvorbereitung, sowie bei der Erstellung der Nutzerliste- und Kostenaufstellung.
Um Ihnen direkt bestmöglich weiterhelfen zu können, empfehlen wir Ihnen, folgende Daten bei der Kontaktaufnahme bereitzuhalten: Liegenschaftsnummer (z.B. ista Deutschland GmbH)
Ordnungsgemäß
- Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten
- Stetige Anpassung an neueste rechtliche Rahmenbedingungen
Vertrauensschaffend
- Nachvollziehbarkeit der Abrechnung reduziert Nachfragen Ihrer Mieter
Komfortabel
- Sie sparen wertvolle Zeit
- Individuelle Lösungen
- Direkte Anpassung der Vorauszahlungen
Welche Fristen gibt es bei der Nebenkostenabrechnung?
- Abrechnungszeitraum: maximal 12 Monate
- Erstellungs- bzw. Zustellungsfrist: maximal 12 Monate
- Zahlungsfristen für Nachforderungen/Guthaben: 30 Tage
- Einspruchsfrist: maximal 12 Monate nach Zugang
- Verjährungsfrist: drei Jahre
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung erstellt werden?
Beispielrechnung: Als Abrechnungszeitraum wurde der 01.01.2022 bis 31.12.2022 vereinbart. Die Nebenkostenabrechnung muss Ihrem Mieter dann bis zum 31.12.2023 zugegangen sein. Fällt der 31.12. auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich das Fristende gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag, also den 02.01. des Folgejahres.